Tandem

FAQ - Antworten

von Jürgen Wolff, 5/2008

1. Die Arten der Mitgliedschaft

1.1 (Satzung: 21, 22) Was ist der Unterschied zwischen Mitgliedern und Lizenzinhabern ?

'Mitglieder' sind öffentliche und gleichgestellte Einrichtungen, die die Tandem-Methode verwenden, aber nicht mit 'Tandem' für käufliche Sprachkurse werben.

'Lizenzinhaber' sind im allgemeinen Sprachschulen oder Sprachzentren an öffentlichen Einrichtungen, die neben der Tandemvermittlung Sprachkurse anbieten. Ein Teil von ihnen ist Mitglied im Sprachschulverband 'Tandem® International'.

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1.2 (Satzung: 27, 29) Was ist bei der Lizenz einfacher ?

Für eine Lizenz braucht die Einrichtung bei der Aufnahme nur das Interesse an der Methode zu begründen und weniger Angaben zu machen (2 Seiten). Auch der Rechte- und Pflichtenkatalog ist kürzer.

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1.3 (Vertrag TF/TI) Was ist der Unterschied von Lizenz und Mitgliedschaft in 'Tandem International' ?

Alle Benutzer der Marke und Methode Tandem, die keine Mitglieder sind, können eine Lizenz erwerben. Sprachschulen können stattdessen Mitglied im Verein privater Sprachschulen 'Tandem International' werden, der eine Globallizenz von Tandem Fundazioa hat. Dieser Verein hat eigene Gebühren und finanziert damit u.a. gemeinsame Marketingaktivitäten, das Web www.tandem-schools.com und die 'Tandem Community'.

Wer die Lizenz haben möchte, wendet sich an Tandem Fundazioa; wer Mitglied bei Tandem International werden möchte, zunächst an Tandem International und benutzt die Lizenz von Tandem Fundazioa durch die Aufnahme in Tandem International. (Falls er nicht aufgenommen werden sollte, kann er dennoch die Lizenz von Tandem Fundazioa erwerben.)

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1.4 Können Sprachschulen Mitglieder von Tandem Fundazioa werden ?

Nein, das ist keine freiwillige Wahl, sondern eine Einteilung nach objektiven Kriterien, die vom Stiftungsregister des Baskenlandes vorgegeben wurde. Einrichtungen, die mit 'Tandem' für Sprachkurse werben, dürfen nicht Mitglieder werden, nur Lizenzinhaber.

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1.5 Was ist, wenn jemand nur Kurse bei Tandem-Schulen verkaufen möchte, sonst nichts ?

Dafür ist keine Mitgliedschaft nötig, er/sie wendet sich einfach direkt an die Schulen, für die er/sie als Agentur tätig sein möchte, und macht mit ihnen einen entsprechenden Vertrag. Er/sie kann sich auch an den Koordinator von 'Tandem International' als Zentralstelle für alle TI-Schulen wenden, die übliche Kommission liegt bei 20 %.

Die Agentur bekommt damit aber kein eigenes dauerhaftes Recht zur Benutzung der Marke  TANDEM®.

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1.6 Kann eine Einzelperson Mitglied werden ?

In seltenen Fällen, wo es nicht möglich ist, dass die ganze Einrichtung Tandem-Mitglied wird, können interessierte Personen Förderer/Innen werden. Damit bekommen sie Zugang zum Material, aber keine Rechte zur Benutzung der Marke.

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2. Methodische Fragen

2.1 Was ist die 'Tandem-Methode' genau ?

Im Kern handelt es sich um eine Organisationsform des Lernprozesses, bei dem sich zwei MuttersprachlerInnen im Austausch ihre Sprachen und Kulturen vermitteln. Sie kann in Paaren (Tandempaar / Tandempartnerschaft / Individualtandem) oder in binationalen Gruppen (Tandemkurs) stattfinden.

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2.2 Ist die Methodik für den gesamten Unterricht an einer Einrichtung verbindlich ?

Jede Tandem-Mitgliedseinrichtung  muss mindestens eine Tandemform anbieten, meist ist das die Partnerschaftsvermittlung. Daneben kann sie andere Formen, wie z.B. lehrergesteuerte Sprachkurse, verwenden.

Natürlich ist es am besten, wenn der Tandemansatz in den gesamten Unterricht ausstrahlt. Wie das zu erreichen ist, zeigen die Einführungskurse.

Für Lizenzinhaber gibt es keine Regeln über die Verwendung der Methode, die Lizenz gibt das Recht dazu, aber nicht die Pflicht.

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2.3  Muss die Einrichtung Kurse in ihrer eigenen Sprache anbieten ?

Die Einrichtung braucht nicht unbedingt Kurse in ihrer Landessprache anzubieten, sie muss aber in der Lage sein, AustauschpartnerInnen in der Landessprache zu finden.

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2.4 Was soll man tun, wenn nur eine Sprache an der Einrichtung vertreten ist ?

Dann müssen die Tandem-VermittlerInnen mehrsprachig sein, oder im 'Tandem' mit AusländerInnen vermitteln.

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2.5  Welches Material und Services werden zur Verfügung gestellt ?

Für Mitglieder und Lizenzinhaber gibt es:

* Benutzung des im TANDEM-Netz entwickelten Materials ohne Copyrightvorbehalt:

- Tipps für Einzeltandems auf albanisch, arabisch, baskisch, bulgarisch, deutsch, dänisch, englisch, französisch, italienisch, lettisch, polnisch, portugiesisch, russisch, serbokroatisch, slowenisch, spanisch, tschechisch, ungarisch

- Tipps zum Leseverstehen für Fachtandems auf baskisch, deutsch, englisch, französisch, italienisch, portugiesisch, spanisch, slowenisch 

* Dokumentation zur Durchführung von Interkultur-Tandems (deutsch und spanisch, auf Anforderung)

* Praxishilfe/CD für Mehrsprachigkeits-Tandems 'Babylonia-Tandem' (deutsch, englisch, italienisch, spanisch, auf Anforderung)

* Handbuch/CD für grenzüberschreitende Tandemprojekte 'Mugaz Gain' (baskisch, deutsch, englisch, französisch, spanisch, bei Lage in Grenznähe)

* aktuelle Literatur

* Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen der Stiftung, Mitglieder zum 1/3-Preis, Lizenzinhaber zum 2/3-Preis, und Möglichkeit zur gemeinsamen Veranstaltung von Fortbildungskursen

* Teilnahme aller Angestellten (auch Honorarkräfte) an allen Sprachkursen an den mehr als 25 'Tandem International'-Schulen auf der ganzen Welt für TI-Mitglieder umsonst, für TF-Mitglieder und Lizenzinhaber mit 20 % Rabatt

* Betreuung von DiplomandInnen, Master,  DoktorandInnen u.ä. bei Arbeiten mit Tandem-Thematik und Zugang zu Praktikumsplätzen in der Tandem-Stiftung in Donostia / San Sebastián

* Orientierung mit Hilfe des Forschungsregisters und Zugang zu unserer Materialsammlung (Präsenzbibliothek und Kopierservice)

* Möglichkeit, den Kongress 'Internationale TANDEM-Tage' an der eigenen Einrichtung zu organisieren

* Beschleunigte Information über Forschungs- und sonstige Großprojekte, Beratung und Kontaktvermittlung

* Kostenlose Zusendung der Zeitschrift  'TANDEM-Neuigkeiten' (PDF) dreimal jährlich

* Recht, die Marke 'TANDEM'® und das Logo der Stiftung entsprechend der Satzung zu führen, und Rechtsschutz gegenüber unrechtmässigen Benutzern

* Nennung auf den Webs der Stiftung und Verbreitung der Werbeprospekte

Über die konkreten Einzelleistungen hinaus bietet die Mitgliedschaft oder Lizenz den Anschluss an ein weltweites Netz von WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen in mehr als einem Dutzend Ländern, die einen grossen Erfahrungspool zum Themenbereich 'Sprache-Kultur-Austausch' bilden.

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2.6 Wieviel Arbeitsstunden braucht man für ein Tandemprojekt ?

Das ist schwer zu sagen. Eine Tandem-Auswahl braucht für eineN erfahreneN VermittlerIn 15 Minuten, eine Vorstellung eines Paares 30 Minuten, eine Gruppenvorstellung 60 Minuten. Eine wöchentliche Sprechstunde muss angeboten werden, kann aber auch für Vorstellungen genutzt werden.

Die Vorbereitung von Tandemkursen ist wie Unterrichtsvorbereitung, aber mit einem höheren zusätzlichen Koordinationsaufwand im LehrerInnen-Tandem.

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2.7 Vergibt Tandem® 'credits' oder Zertifikate ?

Viele Tandem-Einrichtungen haben die Prüfungsberechtigung für bestimmte sprachspezifische Zertifikate, genau wie sich der Kursaufbau an die üblichen Curricula anlehnt.

Manche vergeben ein Zertifikat für Tandemerfahrungen, wenn sie von BeraterInnen begleitet und per Tagebuch o.ä. dokumentiert sind.

Die Stiftung vergibt ein Zertifikat für Tandem-VermittlerInnen nach Abschluss eines Einführungskurses oder Fernstudium des Selbstlernpakets.

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2.8 Warum muss eine Quittung über die Vermittlungsgebühr ausgestellt werden ?

Um zu erreichen, dass eine Tandempartnerschaft auch für jemanden bezahlbar ist, der sich keinen Sprachkurs leisten kann, gibt es eine Höchstgrenze für die Vermittlungsgebühr (pro Person die Summe, die eineinhalb Lehrerstunden entspricht, für drei Vermittlungen in einem Jahr). Mit der Quittung wird sichergestellt, dass diese Obergrenze nicht überschritten wird.

Der Betrag ist bei guter Organisation kostendeckend. Zusatzleistungen, wie Lerntechnikkurse und/oder moderierter Erfahrungsaustausch zwischen den Tandempaaren können unabhängig davon wie Sprachunterricht berechnet werden.

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2.9 Ist die Teilnahme am Einführungskurs Pflicht ?

Mitglieder müssen vor der Aufnahme die zukünftigen VermittlerInnen an einem Einführungskurs von Tandem Fundazioa teilnehmen lassen; sonstigen Lizenzinhabern wird es angeraten, sie sind aber nicht verpflichtet. Am sinnvollsten ist es, wenn mindestens zwei Personen mit verschiedenen Muttersprachen teilnehmen. Es gibt auch eine Selbstlernfassung mit Tutorisierung.

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2.10  Muss der Einführungskurs bezahlt werden, und zu welchem Tarif ?

Die Einführungskurse zur Aufnahme werden zu marktüblichen Preisen bezahlt. Nach der Aufnahme bekommen sie Mitglieder und Lizenzinhaber verbilligt.

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3. Satzung und Zusammenarbeit

 

3.1 (Satzung: 26) Welche Rechte hat ein Tandem Fundazioa-Mitglied ?

Die Mitglieder haben das Recht,

a) alle Organe der Stiftung zu wählen, zu kontrollieren und abzuwählen;

b) sich für alle Organe zur Wahl zu stellen;

c) das Warenzeichen TANDEM mit grün-lila Spirale im Vermerk 'Anerkannter Verwender der TANDEM-Methode' zu verwenden;

d) das urheberrechtlich geschützte Material Nr. 128.568 und alles von Mitgliedern des Stiftungsrats erarbeitete Material zu verwenden;

e) Tandem-Einzelvermittlung und damit verbundene (Sprach-)Kurse durchzuführen;

f) an allen Projekten der Stiftung teilzunehmen;

g) ihre Erfahrungen zu veröffentlichen, sofern dem nicht andere Bestimmungen der Satzung entgegenstehen.

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3.2 (Satzung: 28) Welche Pflichten hat ein Tandem Fundazioa-Mitglied ?

Die Pflichten der Mitglieder und Lizenzinhaber sind in Wirklichkeit eine Art Geschäftsordnung für die Zusammenarbeit innerhalb einer Föderation von Einrichtungen, die ihre Selbständigkeit nicht verlieren, aber koordiniert vorgehen.

 

Die Mitglieder haben folgende Pflichten:

a) den Satz 'Anerkannter Verwender der Tandem-Methode' mit dem Logo der Stiftung und der Adresse 'www.tandemcity.info' in alle tandembezogene Werbung aufzunehmen;

b) nach dem Austritt keine Tandem-Aktivitäten gemäss Art. 7 durchzuführen;

c) die für den Warenzeichenschutz zuständige Abteilung der Stiftung über Verletzungen des Warenzeichens in ihrem Einflussbereich zu unterrichten;

d) die Beiträge zu bezahlen;

e) die Obergrenze für die Tandem-Einzelvermittlung, die jährlich vom Stiftungsrat festgelegt wird, zu beachten;

f) ein Exemplar sämtlicher tandembezogener Veröffentlichungen und ihrer Broschüren an die dafür zuständige Abteilung der Stiftung kostenlos zu übersenden;

g) ständig ein von der Stiftung zur Verfügung gestelltes Plakat über die Tandem-Methode mit Angabe des Namens und der Sprechzeiten des/r Tandemvermittlungs-Verantwortlichen der Einrichtung auszustellen;

h) Namen und E-Mail des/r Tandemvermittlungs-Verantwortlichen der Stiftung mitzuteilen;

i) einen jährlichen Rundbrief über Lage und Aktivitäten an alle Mitglieder zu übersenden;

j) an den Vollversammlungen teilzunehmen und sie turnusmässig zu organisieren;

k) zum Schutz vor NachahmerInnen das Symbol ® oder Ó hinter dem Begriff TANDEM oder eine Fussnote bei wissenschaftlichen Texten anzubringen;

l) die Werbung der übrigen Mitglieder und Lizenzinhaber in ihren Räumen auszulegen und die Stiftung in ihren Veröffentlichungen als für Neumitglieder- und Lizenzinhaberinformation zuständige AnsprechpartnerIn zu nennen;

m) vor Aktivitäten in einer Stadt, wo es ein anderes Mitglied/Lizenzinhaber gibt, diese zu informieren;

n) der für die Neumitgliederwerbung zuständigen Abteilung der Stiftung potentielle Mitglieder/Lizenzinhaber mitzuteilen;

o) nicht zu versuchen, das Warenzeichen TANDEM allein oder in Verbindung auf sich einzutragen;

p) keine Beteiligung an Firmen zu unterhalten, die die obengenannten Pflichten verletzen;

q) den/die Tandemvermittlungs-Verantwortliche/n durch den Einführungskurs/den Fernkurs der Stiftung auszubilden;

r) die Ausbildungen spätestens alle fünf Jahre durch den Präsenz- oder Fernkurs der Stiftung auf den neusten Stand zu bringen;

s) die Kriterien für die Qualität der Vermittlung, die die Stiftung entwickelt, anzuwenden.

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3.3 (Satzung: 27) Welche Rechte hat ein TF-Lizenzinhaber ?

Die Lizenzinhaber haben das Recht

a) an den MVs der Stiftung als Gast mit Rederecht teilzunehmen;

b) das Warenzeichen im Vermerk 'Eingetragener Verwender der TANDEM-Methode' ohne Stiftungslogo zu verwenden;

c) das urheberrechtlich geschützte Material zu verwenden;

d) Tandem-Einzelvermittlung und damit verbundene Kurse im Rahmen ihres Einflussbereichs und sonstiger Bedingungen durchzuführen.

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3.4 (Satzung: 29) Welche Pflichten hat ein TF-Lizenzinhaber ?

Die Lizenzinhaber haben die Pflicht,

a) die Bezeichnung 'Eingetragener Verwender der Tandem-Methode' und die Adresse 'www.tandemcity.info' oder 'www.tandemcity.com'  in alle tandembezogene Werbung aufzunehmen;

b) nach dem Ende der Lizenz keine Tandem-Aktivitäten gemäss Art. 7 durchzuführen;

c) die für den Warenzeichenschutz zuständige Abteilung der Stiftung über Verletzungen des Warenzeichens in ihrem Einflussbereich zu unterrichten;

d) die Beiträge zu bezahlen;

e) die Obergrenze für die Tandem-Einzelvermittlung, die jährlich vom Stiftungsrat festgelegt wird, zu beachten;

f) ein Exemplar sämtlicher tandembezogener Veröffentlichungen und ihrer Broschüren an die dafür zuständige Abteilung der Stiftung kostenlos zu übersenden;

g) ständig ein von der Stiftung zur Verfügung gestelltes Plakat über die Tandem-Methode auszustellen;

h) der Stiftung Namen und E-Mail des/r Tandemvermittlungs-Verantwortlichen mitzuteilen;

i) jährlich die von der Stiftung erbetenen statistischen Angaben über den Einsatz der Tandem-Methode zu schicken;

j) zum Schutz vor NachahmerInnen das Symbol ® oder Ó hinter dem Begriff TANDEM oder eine Fussnote bei wissenschaftlichen Texten anzubringen;

k) die Werbung der übrigen Mitglieder und Lizenzinhaber in ihren Räumen auszulegen und die Stiftung in ihren Veröffentlichungen als für Neumitglieder- und Lizenzinhaberinformation zuständige AnsprechpartnerIn zu nennen;

l) vor Aktivitäten in einer Stadt, wo es ein anderes Mitglied/Lizenzinhaber gibt, diese zu informieren;

m) nicht zu versuchen, das Warenzeichen TANDEM allein oder in Verbindung auf sich einzutragen;

n) keine Beteiligung an Firmen zu unterhalten, die die obengenannten Pflichten verletzen.

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3.5 (Vertrag TF/TI)  Welche Rechte hat ein Mitglied von 'Tandem International' ?

Die Mitglieder von 'Tandem International' dürfen im Rahmen der Globallizenz von TI außerdem 'TANDEM + Name der Stadt' als Firmenname verwenden. Ihre zusätzlichen Rechte und Pflichten sind darüberhinaus in einem Vertrag geregelt, um der gemeinsamen Geschichte gerecht zu werden.

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3.6 (Vertrag TF/TI) Welche Pflichten hat ein Mitglied von 'Tandem International' ?

Für TI-Mitglieder konkretisiert der Vertrag TF/TI den sonstigen Lizenzinhabern vergleichbare Rechte und Pflichten, wie Rabatte, Erwähnung der Stiftung auf Homepage und Werbung usw. Der Vertrag wird vor der Aufnahme in TI ausgehändigt und ist Teil der Bedingungen, um TI-Mitglied zu werden.

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3.7 (Satzung: 21+22) Welche Arten von Einrichtungen können Mitglied werden ?

Die bei der Gründung der Tandem-Stiftung in der Satzung festgelegten Bedingungen sind im Laufe der Zeit teilweise uminterpretiert worden. Ursprünglich galt für die damaligen Vollmitglieder:

a) Rechtsform als gemeinnütziger oder nicht gewinnorientierter Verein, oder Genossenschaft. Im Laufe der Zeit wurde immer häufiger von der Ausnahmeregelung, dass in Ländern, wo diese Rechtsform nicht besteht, die Vollversammlung mit 2/3-Mehrheit andere Formen zulassen kann, Gebrauch gemacht, sodass auch Firmen Mitglied geworden sind, die gewinnorientierte Selbstbeschäftigungs- oder Familienbetriebe sind. Nach wie vor werden keine Schulen aufgenommen oder lizensiert, wo das Management nicht aus LehrerInnen besteht und nicht vor Ort in der Schule arbeitet (um zu erreichen, dass die Tandem-Idee in den richtigen Händen bleibt)

b) mindestens vier Personen mit mindestens zwei verschiedenen Sprachen, die ihre Anwesenheit im nächsten Jahr garantieren (um Kontinuität und Interkulturalität zu sichern)

c) entsprechende pädagogische Linie mit Verwendung von Tandem-Verfahren und interkulturellem Ansatz

d) Standort in einem nicht versorgten Gebiet (um zu erreichen, dass alle potentiellen TandempartnerInnen über eine Vermittlungszentrale laufen und so die grösstmöglichen Vermittlungschancen haben; ausserdem steht dahinter auch eine Marktaufteilung für Sprachkurse für AusländerInnen, weil sich die Tandem-Schulen in einem Land keine Konkurrenz machen, sondern sich ergänzen)

Durch Auflage des Stiftungsregisters des Baskenlands können inzwischen nur öffentliche oder gleichgestellte Einrichtungen, die nicht mit 'Tandem' für käufliche Sprachkurse werben, Mitglieder sein, alle anderen können eine Lizenz bekommen.

Für die Mitgliedschaft in Tandem International gelten zusätzliche Bedingungen, über die der/die KoordinatorIn von TI informiert.

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3.8 (Satzung: 21+22) Können private Schulen Mitglied werden ?

Sie können keine Mitglieder von Tandem Fundazioa sein, aber Lizenzinhaber von Tandem Fundazioa, sowie Mitglieder von Tandem International.

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3.9 (Satzung: 21)  Welche Nationalitäten müssen im Team sein ?

Im Idealfall besteht das Team aus InländerInnen und AusländerInnen, es gibt aber auch Schulen, wo nur InländerInnen arbeiten, die dann Fremdsprachkenntnisse und Auslandserfahrung haben sollten.

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3.10 (Satzung: 28) Kann eine neugegründete Schule sofort unter dem Namen 'Tandem®' öffnen ?

Nur die Schulen, die Mitglieder von Tandem International sind, können 'Tandem' und den Namen der Stadt kombinieren. In der Praxis braucht das Aufnahmeverfahren einige Monate, und wenn überhaupt keine Infrastruktur vorhanden ist, ist es sehr  unwahrscheinlich, dass die Aufnahme befürwortet wird.

So kommt es oft dazu, dass eine Schule mit einem eigenen Namen beginnt, und dann den Namen 'Tandem + Stadt' hinzufügt. Das ist billiger als eine Umbenennung.

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3.11 Wie ist das Verhältnis von einzelner Einrichtung und "Zentrale" ?

'Tandem' hat keine übergeordnete 'Zentrale' wie z.B. das Goethe-Institut, der British Council oder die Alliance Française oder die verschiedenen Franchise-Ketten. Die Stiftung ist für bestimmte Gemeinschaftsaufgaben zuständig und fungiert als Ansprechpartner nach aussen, aber genau wie manche andere Arbeitsgruppen ist sie eher eine Serviceeinrichtung für eine Föderation als eine Leitung.

Die innere Struktur von TI definieren ihre Mitglieder auf den jährlichen Vollversammlungen.

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3.12 Wie ist das Verhältnis der einzelnen Länder und der Gesamtorganisation ?

Alle Fragen, die ein Land betreffen, werden dort geregelt. Alle Fragen, die länderübergreifend sind, werden international besprochen.

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3.13 (Satzung: 24) Was ist, wenn es in einer Region/Stadt schon ein Tandem® gibt ?

Es gibt nur zwei Mitglieder in einer Stadt, wenn das 'ältere' einverstanden ist und beide ihre Vermittlungsdatenbanken zusammenlegen/koordinieren.

Lizenzinhaber haben kein Vetorecht gegen die Neuaufnahmen in 'ihrer' Region, und die Entscheidung darüber trifft das Plenum der Mitglieder oder der Vorstand. Aber auch hier wird von der Stiftung darauf geachtet, dass die Vermittlung koordiniert wird.

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3.14 (Satzung: 24)  Ist die Plenumsteilnahme verbindlich ?

Für Mitglieder ja, für Lizenzinhaber nicht.

TI hat eigene Plenen mit eigenen Bestimmungen.

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4. Die LehrerInnen 

4.1 Welche Qualifikation wird verlangt ?

Da alle Einrichtungen arbeitsrechtlich selbständig sind, bestimmen sie ihre Qualifikationsanforderungen selbst. Meist ist es eine Mischung aus einschlägigem Universitätsstudium und Lehrerfahrung.

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4.2 Welche arbeitsrechtliche Beziehung besteht mit den LehrerInnen ?

Auch das liegt in der Hand der Einrichtungen, von Vereinen mit ehrenamtlicher Arbeit über Einrichtungen mit Honorarkräften, Genossenschaften, Selbstbeschäftigungs- und Mittelbetriebe ist alles vertreten.

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4.3 Wie werden die LehrerInnen bezahlt ?

Das richtet sich nach den ortsüblichen Verhältnissen, da jedeR von seiner Einrichtung angestellt und bezahlt wird. Dementsprechend müssen auch Bewerbungen nicht an die Stiftung, sondern direkt an die Einrichtungen gerichtet werden.

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4.4 Wie funktioniert der LehrerInnen-Austausch ?

'LehrerInnen-Austausch' wird bei TANDEM in einem weiten Sinne verstanden, d.h. jemand kann zeitweilig bei einer anderen Einrichtung arbeiten, auch wenn nicht direkt im selben Zeitraum jemand von der anderen Einrichtung in seine/ihre kommt, um ihn/sie zu ersetzen.

Wer daran interessiert ist, schreibt direkt an die Einrichtung, wohin er/sie möchte. Die Arbeitsbedingungen sind dabei immer die des Ortes, wohin er/sie geht.

In seltenen Fällen haben Schulen ausgemacht, einen 1:1-Austausch zu machen und jeweils die Honorare für die eigenen Angestellten aufrechtzuerhalten.

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5. Finanzfragen 

5.1 Was kosten Kurse bei Tandem-Schulen ?

Jede Schule bestimmt ihre Preise selbst, sie sind auf den Webseiten zu finden, die über www.tandem-schools.com erreicht werden. Dabei achten sie in manchen Ländern darauf, dass sie nicht allzuweit auseinanderliegen.

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5.2 Wie ist die sonstige Preisgestaltung ?

Auch die Preise für Unterkunft, Kulturprogramme usw. werden schulintern festgelegt. Natürlich spielen die örtlichen Verhältnisse eine grosse Rolle.

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5.3 Wie sind die Mitglieds- oder Lizenzgebühren ?

Sowohl Mitglieder als auch Lizenzinhaber bezahlen im ersten Jahr eine Aufnahmegebühr von 500 €. Für öffentliche Einrichtungen und solche ohne kommerzielle Aktivitäten beträgt sie 200 €.  

Bei Mitgliedern gilt diese Gebühr für das laufende und die folgenden vier Jahre. Dann kommt eine Verlängerungsgebühr von 450 € für weitere fünf Jahre.

Bei Lizenzinhabern wird in jedem folgenden Jahr eine Gebühr von 450 € fällig, für öffentliche Einrichtungen und solche ohne kommerzielle Aktivitäten 200. 

Mitglieder von TI zahlen einen Beitrag an TI, das eine gemeinsame Lizenzgebühr an TF weiterleitet.

Status 1. Jahr 2. 3. 4. 5. 6. 7.
Mitglied 500 0 0 0 0 450 0
Lizenz, kommerziell 500 450 450 450 450 450 450
Lizenz, öffentlich 200 200 200 200 200 200 200

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5.4  Was ist das mit dem Rabatt für neugegründete Schulen und "Dritte Welt"-Schulen ?

Für neugegründete Einrichtungen, die eine Lizenz erwerben wollen, gibt es eine ermässigte Aufnahmegebühr (genaue aktuelle Höhe auf Anfrage).

Einrichtungen in "Dritte Welt"- und devisenschwachen Ländern können bis zur Hälfte der Aufnahmegebühr in Sach/Arbeitsleistungen, z.B. Übersetzungen 'bezahlen'.

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5.5  Wie hoch sind die Aufnahme-, jährlichen und sonstigen Kosten für Mitglieder oder Lizenzinhaber ?

Es entstehen folgende Kostenarten (die genaue aktuelle Höhe wird auf Anfrage an obige Kontaktadresse zugeschickt):

 

TANDEM®-Mitgliedschaft (nur für öffentliche Einrichtungen möglich)

 

1. Vorlaufkosten

1.1. Einführungskurs (verbindlich)

2-3 Tage im Präsenzverfahren                        nach Voranschlag                                   

oder

Fernlernen (Video, Texte, Email) einschliesslich

2 Tutorisierungsstunden  und Besuch im Praxiszentrum                                                                       Preise                       

 

2. Aufnahmekosten

2.1. Aufnahmegebühr (einmalige Zahlung für 5 Jahre;                      500 €
Sonderkonditionen für devisenschwache und 'Dritte Welt'-Länder)

 

3. Jährliche Zahlungen an die Stiftung

3.1. Jahresbeitrag (ab dem Jahr nach der Aufnahme)                         0 €

3.2. Verlängerungsgebühr im 6. Jahr                                                   450 €

 

4. Jährliche Kosten im Zusammenhang mit dem Netz

4.1. Reise- und Unterkunftskosten zur Plenumsteilnahme

 

 

 

TANDEM®-Lizenz (für alle Einrichtungen möglich)

 

1. Vorlaufkosten

1.1. Einführungskurs (empfehlenswert, freiwillig)

2-3 Tage im Präsenzverfahren                                            nach Voranschlag 

oder

Fernlernen (Video,  Texte, Email) einschliesslich 
2 Tutorisierungsstunden und Besuch im Praxiszentrum                                                                                          Preise

 

2. Aufnahmekosten

2.1. Aufnahmegebühr (einmalige Zahlung; Sonder-                                500 €

konditionen für devisenschwache und 'Dritte Welt'-Länder)

2.2. Aufnahmegebühr für öffentliche Einrichtungen und solche

ohne kommerzielle Aktivitäten                                                                 200 €

 

3. Jährliche Zahlungen an die Stiftung

3.1. Jahresbeitrag                                                                                     450 €

3.2. Jahresbeitrag  für öffentliche Einrichtungen und solche

ohne kommerzielle Aktivitäten                                                                 200 €

 

 

Wenn der Lizenzinhaber LernerInnen auf Kommissionsbasis sendet oder bekommt, was möglich, aber keine Bedingung ist:

 

4. Kommission, um LernerInnen zu erhalten

an die entsendende Schule 20 %

 

Tandem International hat darüberhinaus eigene Beiträge, über die der/die KoordinatorIn informiert.

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6. Marketing

6.1 Wer ist für Marketing zuständig ?

Mit der am 10.3.2003 beschlossenen und am 7.11.2003 vertraglich gefassten Strukturreform des Tandem-Netzes und den entsprechenden Satzungsänderungen wurde die Unterstützung des Marketings der Schulen Aufgabe von Tandem International. Die Stiftung beschränkt sich auf die Verteilung von Prospekten auf Lehrerfortbildungen, Aufnahme in ihre Webs und Bekanntmachung der 'Tandem Community' in Vorträgen usw.

Alle folgenden Angaben beziehen sich auf den Stand vom Mai 2008, im Zweifelsfall gilt die Information, die Tandem International gibt.

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6.2  Ist es möglich, nur mit von Tandem® geschickten LernerInnen zu 'überleben' ?

Manche Schulen bekommen die Mehrheit ihrer LernerInnen aus dem Netz, manche haben in einigen Jahren niemanden geschickt bekommen.

Unabhängig von genauen Ziffern, gibt es eine immer stärkere Tendenz, dass die LernerInnen sich über Internet direkt bei der Schule anmelden, die sie interessiert. Es wird immer schwerer festzustellen, wo sie den Namen 'Tandem' zum ersten Mal hörten oder lasen, in dem Sinne sind sie also nicht von einer anderen Schule 'geschickt', sondern vom Prestige von Tandem insgesamt 'angezogen' worden.

In jedem Fall sollte sich niemand auf die von anderen Tandemschulen geschickten LernerInnen verlassen oder sich nur deshalb Tandem® anschliessen.

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6.3  Darf eine Schule LernerInnen vor Ort suchen, und aus dem Ausland bekommen ?

Sie darf es nicht nur, sondern sie sollte es unbedingt tun. Eine Schule kann nur überleben, wenn sie einen breiten KundInnenstamm für Fremdsprachen vor Ort hat, und zur Reisezeit viele AusländerInnen kommen, um die Landessprache zu lernen.

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6.4 Gibt es Marktstatistiken von Tandem®?

Bei Tandem Fundazioa sind nur bis 2002 Daten vorhanden, danach wurden alle Marketingfragen an TI übergeben.

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6.5 Wieviel LernerInnen pro Jahr garantiert Tandem®?

Niemand bei Tandem kann eine solche Garantie übernehmen.

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6.6 Gibt es eine gemeinsame Marketing-Information beim Start ?

Im Einführungskurs ist eine kurze Einführung ins Marketing und die Besonderheiten des Kursverkaufs über die übrigen Einrichtungen enthalten.

Ansonsten ist es für Neulinge empfehlenswert, auch eine Betriebsberatung oder Starthilfeagentur in Anspruch zu nehmen, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist.

Oft lassen sich auch Subventionsprogramme für ExistenzgründerInnen im eigenen Land einsetzen.

Tandem International bietet ein eigenes gemeinsames Marketing.

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6.7 Gibt es ein gemeinsames Logo ?

Ja, die grün-lila Spirale, die von Benno Simma aus Bozen/Bolzano für alpha&beta entworfen wurde. Sie wird von den TF-Mitgliedern und Lizenzinhabern (mit 'fundazioa' in einer Wolke) und den TI-Mitgliedern (ohne 'fundazioa', neben einem eigenen ähnlichen TI-Logo) verwendet.

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6.8 Ist die Teilnahme an gemeinsamen Broschüren Pflicht ?

Nein, sie ist freiwillig, wobei in manchen Ländern eine starke Tradition bestand, dass sich alle am gemeinsamen Prospekt beteiligten (Deutschland, Spanien). Manchmal gibt es einen gemeinsamen Prospekt von Tandem International insgesamt.

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6.9 Wie ist das mit den Kosten für Anzeigen ?

In manchen Ländern werden Anzeigenkampagnen aufgeteilt, oder reihum alle Schulen in Kleinanzeigenserien erwähnt, um Kontinuität bei geringen Kosten herzustellen.

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6.10 Wie läuft der Verkauf im Ausland über die einzelnen Tandem-Schulen ?

Jede Schule versorgt alle anderen mit ihren Prospekten für InteressentInnen, und einer Mappe mit Fotos der Schule, Angaben zur Stadt, Anreisebeschreibungen usw, die im Sekretariat eingesehen werden kann und die Beratung erleichtert.

Wenn jemand über eine Tandemschule in seinem/ihren eigenen Land einen Kurs im Ausland reservieren will, zahlt er ihr die Kommission und die Schule teilt es der im Ausland mit. Die Schule im Ausland wiederum schickt eine Bestätigung an den/die InteressentIn, mit Durchschlag an die vermittelnde Schule. In manchen Städten kommt die Wohnungsadresse gleich mit, in anderen wird sie nach Ankunft ausgeteilt.

Als Einschreibformular werden die verwendet, die im Prospekt der jeweiligen Schule sind, es gibt kein einheitliches.

Wenn der/die KursteilnehmerIn den Kurs nicht antritt, wird die Kommission zur Entschädigung an die Schule im Ausland weitergegeben.

Zunehmend mehr Buchungen laufen über das zentrale Web www.tandemshop.com , auf dem nur die TI-Schulen enthalten sind. 

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6.11 Wie wirbt man in der eigenen Stadt für die Tandem-Schulen im Ausland ?

Da die Angebote der Tandem-Schulen im allgemeinen konkurrenzlos günstig sind, und das bei kleinen Klassen, ist die Werbung sehr einfach. Manche Schulen sind auf diese Weise in ihrer Region zu bekannten Agenturen für Sprachkurse im Ausland geworden, andere sind weniger aktiv oder können es in manchen Ländern aus rechtlichen Gründen nicht sein.

Ein besonders geeignetes Werbemittel ist die Stipendienvergabe. Da die Erfahrung zeigt, dass in manchen Monaten Kurse stattfinden, die nicht ganz voll sind, werden die restlichen Plätze unter den Schulen als Stipendien weitergegeben, die dann jede Schule in ihrer Stadt öffentlich anbieten und durch Los oder nach anderen Kriterien vergeben kann.

Ab 2009 gibt es ein Stipendienprogramm von Tandem Fundazioa.

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6.12 Wie ist das mit der Internetpräsenz ?

Es gibt fünf  im Zusammenhang mit Tandem wichtige Webs:

als Wegweiser zu den Angeboten von Tandem-Stiftung, Tandem International und den eTandem-Projekten

  • www.tandemcity.com (von den WebpromoterInnen im Auftrag von Tandem International betrieben)

als Einstieg in die 'Tandem Community', ein Treffpunkt für alle Tandem-NutzerInnen

hauptsächlich zur LehrerInnenfortbildung

hauptsächlich zur Sprachkurswerbung

aus EU-subventionierten eMail-Tandemprojekten entstanden, bietet er sowohl Material für LehrerInnen als auch eine kostenlose eTandem-Vermittlung für SchülerInnen und StudentInnen an.

Darüberhinaus bringt eine Internetrecherche zahlreiche andere Adressen zutage, z.B. www.dfjw.org und www.ofaj.org vom Deutsch-Französischen Jugendwerk.

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6.13  Muss man alle anderen Schulen auf der eigenen Homepage erwähnen ?

Nach der Satzung aus der vor-Internet-Zeit mussten die Schulen im selben Land in den Prospekten erwähnt werden, sodass jede Schule Werbung für die übrigen machte. Traditionell wurden alle Schulen auf der ganzen Welt erwähnt, was ein eindrucksvolles Bild von der Grösse des Tandem-Netzes gab.

Mit dem wachsenden Einsatz von Webs wird die Erwähnung durch ein paar zentrale Links gelöst:

1) da das Netz über keine zentrale Reservierungseinrichtung verfügte, und viele Kursanfragen irrtümlich an die Stiftung laufen, ist es für Mitglieder und Lizenzinhaber sinnvoll, als erstes einen Link "Alles über TANDEM" zu www.tandemcity.info führen zu lassen

2) wenn sie das nicht tun, müssen alle Einrichtungen aus markenrechtlichen Gründen zumindest www.tandemcity.info, und die Adresse der Stiftung mit dem ® auf der Homepage wiedergeben.

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6.14 Gibt es Linktausch zwischen den Tandem-Schulen ?

Zwischen manchen Regionen (Lateinamerika und Spanien) gibt es ausserdem gegenseitige Erwähnungen, damit die InteressentInnen auf einen Blick sehen, in wieviel Ländern sie eine Sprache lernen können.

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7. Sonstiges

7.1 Kann Tandem® Referenzen angeben, um eine direkte Information zu erleichtern ?

Jede Tandemeinrichtung ist Referenz für die anderen. Die Aufnahme von neuen Mitgliedern und Vergabe von Lizenzen wird von der Stiftung betreut und von dort kommen alle notwendigen Informationen, aber es steht jedem Interessenten frei, seinen Eindruck durch einen Besuch bei einer Tandemeinrichtung abzurunden.

Tandem International verfügt ebenfalls über ein System zur Suche und Betreuung neuer Mitglieder.

Die Erfahrung zeigt ohnehin, dass die meisten Einrichtungen sich zum Eintritt/Lizenzerwerb entschlossen, nachdem sie einige Monate Kontakte zu einer Einrichtung hatten, die schon in Tandem® ist.

Bitte fragen Sie die Stiftung nach einer Referenz in Ihrer Nähe oder suchen Sie sich eine aus der Mitglieder- und Lizenzinhaber-Liste auf diesem Web heraus.

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7.2 Wer unterschreibt den Aufnahme/Lizenzantrag ?

Die vertretungsberechtigte(n) Person(en).

Bei Einrichtungen wie z.B. Universitäten braucht das nicht unbedingt der/die RektorIn zu sein, auch ein Fachbereich oder Institut kann selbständig eintreten, und sein/e LeiterIn unterschreiben. Das Ganze kann auch als 'Lehrmaterialgebühr' fakturiert und gebucht werden.

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7.3 Wohin wendet sich jemand, der in einer Tandem-Einrichtung arbeiten will ?

Entsprechend dem in 4.2 Gesagten, direkt an die jeweilige(n) Einrichtung(en).

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7.4 Können die Tandem-Einrichtungen Austauschprogramme für andere organisieren ?

Aufträge, Austauschprogramme zu organisieren, werden oft von anderen Einrichtungen an Tandemeinrichtungen in der Nähe vergeben und honoriert.

Wenn es sich um eine innovative Aufgabenstellung mit Pilotcharakter handelt, wie z.B. eine internationale Jugendbegegnung mit 11 Sprachen, kann auch eine Anfrage bei der Stiftung sinnvoll sein.

Dagegen vermitteln weder die Schulen noch die Stiftung individuelle Austauschpartnerschaften, dafür wurden die Tandem-Agentur beim Tandem-Server Bochum geschaffen (siehe 6.12).

Einen Überblick über weitere Fundstellen für Austausch gibt

www.tandemcity.info/formacion/de30_tandem-partnerschaften.htm

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7.5  Vermitteln die Tandem-Einrichtungen Briefpartnerschaften ?

Hier gilt Ähnliches wie in 7.4, die Tandem-Agentur  vermittelt eMail-Partnerschaften. Wahrscheinlich werden Tandemschulen Anfragen wegen Briefpartnerschaften aushängen, können sich aber nicht weiter um die Vermittlung und Betreuung kümmern. Am einfachsten ist aber die Suche auf eigene Faust in www.palabea.net .

 

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