Tandem
FAQ - Antworten
von Jürgen Wolff, 5/2008
1. Die Arten der Mitgliedschaft
1.1 (Satzung:
21, 22) Was ist der Unterschied zwischen Mitgliedern
und Lizenzinhabern ?
'Mitglieder' sind öffentliche und
gleichgestellte Einrichtungen, die die Tandem-Methode verwenden,
aber nicht mit 'Tandem' für käufliche Sprachkurse werben.
'Lizenzinhaber' sind im allgemeinen Sprachschulen oder
Sprachzentren an öffentlichen Einrichtungen, die neben der
Tandemvermittlung Sprachkurse anbieten. Ein Teil von ihnen ist
Mitglied im Sprachschulverband 'Tandem® International'.
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Frage
1.2 (Satzung:
27, 29) Was ist bei der Lizenz
einfacher ?
Für eine Lizenz braucht die Einrichtung bei der
Aufnahme nur das Interesse an der Methode zu begründen und weniger
Angaben zu machen (2 Seiten). Auch der Rechte- und Pflichtenkatalog
ist kürzer.
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1.3 (Vertrag
TF/TI) Was ist der Unterschied von
Lizenz und Mitgliedschaft in 'Tandem International' ?
Alle Benutzer der Marke und Methode Tandem, die keine
Mitglieder sind, können eine Lizenz erwerben. Sprachschulen können
stattdessen Mitglied im Verein privater Sprachschulen 'Tandem
International' werden, der eine Globallizenz von Tandem Fundazioa
hat. Dieser Verein hat eigene Gebühren und finanziert damit u.a.
gemeinsame Marketingaktivitäten, das Web www.tandem-schools.com
und die 'Tandem Community'.
Wer die Lizenz haben möchte, wendet sich an Tandem
Fundazioa; wer Mitglied bei Tandem International werden möchte,
zunächst an Tandem
International und benutzt die Lizenz von Tandem
Fundazioa durch die Aufnahme in Tandem International. (Falls er nicht
aufgenommen werden sollte, kann er dennoch die Lizenz von Tandem
Fundazioa erwerben.)
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1.4 Können Sprachschulen
Mitglieder von Tandem Fundazioa werden ?
Nein, das ist keine freiwillige Wahl, sondern
eine Einteilung nach objektiven Kriterien, die vom Stiftungsregister
des Baskenlandes vorgegeben wurde. Einrichtungen, die mit 'Tandem'
für Sprachkurse werben, dürfen nicht Mitglieder werden, nur
Lizenzinhaber.
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1.5 Was ist, wenn jemand nur
Kurse bei Tandem-Schulen verkaufen möchte, sonst nichts ?
Dafür ist keine Mitgliedschaft nötig, er/sie
wendet sich einfach direkt an die Schulen, für die er/sie als
Agentur tätig sein möchte, und macht mit ihnen einen
entsprechenden Vertrag. Er/sie kann sich auch an den Koordinator
von 'Tandem International' als Zentralstelle für alle
TI-Schulen wenden, die übliche Kommission liegt bei 20 %.
Die Agentur bekommt damit aber kein eigenes
dauerhaftes Recht
zur Benutzung der Marke TANDEM®.
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1.6 Kann eine Einzelperson
Mitglied werden ?
In seltenen Fällen, wo es nicht möglich ist,
dass die ganze Einrichtung Tandem-Mitglied wird, können
interessierte Personen Förderer/Innen werden. Damit bekommen sie
Zugang zum Material, aber keine Rechte zur Benutzung der Marke.
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2. Methodische Fragen
2.1 Was ist die 'Tandem-Methode'
genau ?
Im Kern handelt es sich um eine Organisationsform
des Lernprozesses, bei dem sich zwei MuttersprachlerInnen im
Austausch ihre Sprachen und Kulturen vermitteln. Sie kann in Paaren
(Tandempaar / Tandempartnerschaft / Individualtandem) oder in
binationalen Gruppen (Tandemkurs) stattfinden.
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2.2 Ist die Methodik für den
gesamten Unterricht an einer Einrichtung verbindlich ?
Jede Tandem-Mitgliedseinrichtung muss mindestens eine Tandemform anbieten, meist ist das
die Partnerschaftsvermittlung. Daneben kann sie andere Formen, wie
z.B. lehrergesteuerte Sprachkurse, verwenden.
Natürlich ist es am besten, wenn der
Tandemansatz in den gesamten Unterricht ausstrahlt. Wie das zu
erreichen ist, zeigen die Einführungskurse.
Für Lizenzinhaber gibt es keine Regeln über die
Verwendung der Methode, die Lizenz gibt das Recht dazu, aber nicht
die Pflicht.
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2.3 Muss die Einrichtung Kurse
in ihrer eigenen Sprache anbieten ?
Die Einrichtung braucht nicht unbedingt Kurse in
ihrer Landessprache anzubieten, sie muss aber in der Lage sein,
AustauschpartnerInnen in der Landessprache zu finden.
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2.4 Was soll man tun, wenn nur
eine Sprache an der Einrichtung vertreten ist ?
Dann müssen die Tandem-VermittlerInnen
mehrsprachig sein, oder im 'Tandem' mit AusländerInnen vermitteln.
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2.5 Welches Material und
Services werden zur
Verfügung gestellt ?
Für Mitglieder und Lizenzinhaber gibt es:
* Benutzung des im TANDEM-Netz entwickelten
Materials ohne Copyrightvorbehalt:
- Tipps für Einzeltandems auf albanisch,
arabisch, baskisch, bulgarisch, deutsch, dänisch, englisch,
französisch, italienisch, lettisch, polnisch, portugiesisch,
russisch, serbokroatisch, slowenisch, spanisch, tschechisch, ungarisch
- Tipps zum Leseverstehen für Fachtandems auf
baskisch, deutsch, englisch, französisch, italienisch,
portugiesisch, spanisch, slowenisch
* Dokumentation
zur Durchführung von Interkultur-Tandems (deutsch und spanisch,
auf Anforderung)
* Praxishilfe/CD
für Mehrsprachigkeits-Tandems 'Babylonia-Tandem' (deutsch,
englisch, italienisch, spanisch, auf Anforderung)
* Handbuch/CD für grenzüberschreitende
Tandemprojekte 'Mugaz Gain' (baskisch, deutsch, englisch,
französisch, spanisch, bei Lage in Grenznähe)
* aktuelle Literatur
* Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen
der Stiftung, Mitglieder zum 1/3-Preis, Lizenzinhaber zum 2/3-Preis,
und Möglichkeit zur gemeinsamen Veranstaltung von
Fortbildungskursen
* Teilnahme aller Angestellten (auch
Honorarkräfte) an allen Sprachkursen an den mehr als 25 'Tandem
International'-Schulen auf der ganzen Welt für TI-Mitglieder
umsonst, für TF-Mitglieder und Lizenzinhaber mit 20 % Rabatt
* Betreuung
von DiplomandInnen, Master, DoktorandInnen u.ä. bei Arbeiten mit
Tandem-Thematik und Zugang zu Praktikumsplätzen in der Tandem-Stiftung in
Donostia / San Sebastián
* Orientierung mit Hilfe des Forschungsregisters
und Zugang zu unserer Materialsammlung (Präsenzbibliothek und Kopierservice)
* Möglichkeit, den Kongress
'Internationale TANDEM-Tage' an der eigenen Einrichtung zu
organisieren
* Beschleunigte Information über Forschungs- und
sonstige Großprojekte, Beratung und Kontaktvermittlung
* Kostenlose Zusendung der Zeitschrift 'TANDEM-Neuigkeiten'
(PDF) dreimal jährlich
* Recht, die Marke 'TANDEM'® und das Logo
der Stiftung entsprechend der
Satzung zu führen, und Rechtsschutz gegenüber unrechtmässigen
Benutzern
* Nennung auf den Webs der Stiftung und Verbreitung der
Werbeprospekte
Über die konkreten Einzelleistungen hinaus
bietet die Mitgliedschaft oder Lizenz den Anschluss an ein
weltweites Netz von WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen in mehr
als einem Dutzend Ländern, die einen grossen Erfahrungspool zum
Themenbereich 'Sprache-Kultur-Austausch' bilden.
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2.6 Wieviel Arbeitsstunden
braucht man für ein Tandemprojekt ?
Das ist schwer zu sagen. Eine Tandem-Auswahl
braucht für eineN erfahreneN VermittlerIn 15 Minuten, eine
Vorstellung eines Paares 30 Minuten, eine Gruppenvorstellung 60
Minuten. Eine wöchentliche Sprechstunde muss angeboten werden, kann
aber auch für Vorstellungen genutzt werden.
Die Vorbereitung von Tandemkursen ist wie
Unterrichtsvorbereitung, aber mit einem höheren zusätzlichen
Koordinationsaufwand im LehrerInnen-Tandem.
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2.7 Vergibt Tandem®
'credits' oder Zertifikate ?
Viele Tandem-Einrichtungen haben die
Prüfungsberechtigung für bestimmte sprachspezifische Zertifikate,
genau wie sich der Kursaufbau an die üblichen Curricula anlehnt.
Manche vergeben ein Zertifikat für
Tandemerfahrungen, wenn sie von BeraterInnen begleitet und per
Tagebuch o.ä. dokumentiert sind.
Die Stiftung vergibt ein Zertifikat für
Tandem-VermittlerInnen nach Abschluss eines Einführungskurses oder
Fernstudium des Selbstlernpakets.
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2.8 Warum muss eine Quittung
über die Vermittlungsgebühr ausgestellt werden ?
Um zu erreichen, dass eine Tandempartnerschaft
auch für jemanden bezahlbar ist, der sich keinen Sprachkurs leisten
kann, gibt es eine Höchstgrenze für die Vermittlungsgebühr (pro
Person die Summe, die eineinhalb Lehrerstunden entspricht, für drei Vermittlungen in einem Jahr). Mit der Quittung
wird sichergestellt, dass diese Obergrenze nicht überschritten
wird.
Der Betrag ist bei guter Organisation
kostendeckend. Zusatzleistungen, wie Lerntechnikkurse und/oder
moderierter Erfahrungsaustausch zwischen den Tandempaaren können
unabhängig davon wie Sprachunterricht berechnet werden.
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2.9 Ist die Teilnahme am
Einführungskurs Pflicht ?
Mitglieder müssen vor der
Aufnahme die zukünftigen VermittlerInnen an einem Einführungskurs
von Tandem Fundazioa teilnehmen lassen; sonstigen Lizenzinhabern wird es
angeraten, sie sind aber nicht verpflichtet. Am sinnvollsten ist es,
wenn mindestens zwei Personen mit verschiedenen Muttersprachen
teilnehmen. Es gibt auch eine Selbstlernfassung mit Tutorisierung.
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2.10 Muss der Einführungskurs
bezahlt werden, und zu welchem Tarif ?
Die Einführungskurse
zur Aufnahme werden zu marktüblichen Preisen bezahlt. Nach der Aufnahme
bekommen sie Mitglieder und Lizenzinhaber verbilligt.
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3. Satzung und Zusammenarbeit
3.1 (Satzung:
26) Welche Rechte
hat ein
Tandem Fundazioa-Mitglied ?
Die Mitglieder haben das Recht,
a) alle Organe der Stiftung zu wählen, zu
kontrollieren und abzuwählen;
b) sich für alle Organe zur Wahl zu stellen;
c) das Warenzeichen TANDEM mit grün-lila Spirale
im Vermerk 'Anerkannter Verwender der TANDEM-Methode' zu verwenden;
d) das urheberrechtlich geschützte Material Nr.
128.568 und alles von Mitgliedern des Stiftungsrats erarbeitete
Material zu verwenden;
e) Tandem-Einzelvermittlung und damit verbundene (Sprach-)Kurse durchzuführen;
f) an allen Projekten der Stiftung teilzunehmen;
g) ihre Erfahrungen zu veröffentlichen, sofern
dem nicht andere Bestimmungen der Satzung entgegenstehen.
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3.2 (Satzung:
28) Welche Pflichten hat ein
Tandem Fundazioa-Mitglied ?
Die Pflichten der Mitglieder und Lizenzinhaber
sind in Wirklichkeit eine Art Geschäftsordnung für die
Zusammenarbeit innerhalb einer Föderation von Einrichtungen, die
ihre Selbständigkeit nicht verlieren, aber koordiniert vorgehen.
Die Mitglieder haben folgende Pflichten:
a) den Satz 'Anerkannter Verwender der
Tandem-Methode' mit dem Logo der Stiftung und der Adresse 'www.tandemcity.info'
in alle tandembezogene Werbung aufzunehmen;
b) nach dem Austritt keine Tandem-Aktivitäten
gemäss Art. 7 durchzuführen;
c) die für den Warenzeichenschutz zuständige
Abteilung der Stiftung über Verletzungen des Warenzeichens in ihrem
Einflussbereich zu unterrichten;
d) die Beiträge zu bezahlen;
e) die Obergrenze für die
Tandem-Einzelvermittlung, die jährlich vom Stiftungsrat festgelegt
wird, zu beachten;
f) ein Exemplar sämtlicher tandembezogener
Veröffentlichungen und ihrer Broschüren an die dafür zuständige
Abteilung der Stiftung kostenlos zu übersenden;
g) ständig ein von der Stiftung zur Verfügung
gestelltes Plakat über die Tandem-Methode mit Angabe des Namens und
der Sprechzeiten des/r Tandemvermittlungs-Verantwortlichen der
Einrichtung auszustellen;
h) Namen und E-Mail des/r
Tandemvermittlungs-Verantwortlichen der Stiftung mitzuteilen;
i) einen jährlichen Rundbrief über Lage und
Aktivitäten an alle Mitglieder zu übersenden;
j) an den Vollversammlungen teilzunehmen und sie
turnusmässig zu organisieren;
k) zum Schutz vor NachahmerInnen das Symbol ®
oder Ó hinter dem Begriff TANDEM oder
eine Fussnote bei wissenschaftlichen Texten anzubringen;
l) die Werbung der übrigen Mitglieder und
Lizenzinhaber in ihren Räumen auszulegen und die Stiftung in ihren
Veröffentlichungen als für Neumitglieder- und
Lizenzinhaberinformation zuständige AnsprechpartnerIn zu nennen;
m) vor Aktivitäten in einer Stadt, wo es ein
anderes Mitglied/Lizenzinhaber gibt, diese zu informieren;
n) der für die Neumitgliederwerbung zuständigen
Abteilung der Stiftung potentielle Mitglieder/Lizenzinhaber
mitzuteilen;
o) nicht zu versuchen, das Warenzeichen TANDEM
allein oder in Verbindung auf sich einzutragen;
p) keine Beteiligung an Firmen zu unterhalten,
die die obengenannten Pflichten verletzen;
q) den/die Tandemvermittlungs-Verantwortliche/n
durch den Einführungskurs/den Fernkurs der Stiftung auszubilden;
r) die Ausbildungen spätestens alle fünf Jahre
durch den Präsenz- oder Fernkurs der Stiftung auf den neusten Stand
zu bringen;
s) die Kriterien für die Qualität der
Vermittlung, die die Stiftung entwickelt, anzuwenden.
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3.3 (Satzung:
27) Welche Rechte
hat ein
TF-Lizenzinhaber ?
Die Lizenzinhaber haben das Recht
a) an den MVs der Stiftung als Gast mit Rederecht
teilzunehmen;
b) das Warenzeichen im Vermerk 'Eingetragener
Verwender der TANDEM-Methode' ohne Stiftungslogo zu verwenden;
c) das urheberrechtlich geschützte Material zu
verwenden;
d) Tandem-Einzelvermittlung und damit verbundene
Kurse im Rahmen ihres Einflussbereichs und sonstiger Bedingungen
durchzuführen.
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3.4 (Satzung:
29) Welche Pflichten hat ein
TF-Lizenzinhaber ?
Die Lizenzinhaber haben die Pflicht,
a) die Bezeichnung 'Eingetragener Verwender der
Tandem-Methode' und die Adresse 'www.tandemcity.info' oder 'www.tandemcity.com'
in alle tandembezogene Werbung aufzunehmen;
b) nach dem Ende der Lizenz keine
Tandem-Aktivitäten gemäss Art. 7 durchzuführen;
c) die für den Warenzeichenschutz zuständige
Abteilung der Stiftung über Verletzungen des Warenzeichens in ihrem
Einflussbereich zu unterrichten;
d) die Beiträge zu bezahlen;
e) die Obergrenze für die
Tandem-Einzelvermittlung, die jährlich vom Stiftungsrat festgelegt
wird, zu beachten;
f) ein Exemplar sämtlicher tandembezogener
Veröffentlichungen und ihrer Broschüren an die dafür zuständige
Abteilung der Stiftung kostenlos zu übersenden;
g) ständig ein von der Stiftung zur Verfügung
gestelltes Plakat über die Tandem-Methode auszustellen;
h) der Stiftung Namen und E-Mail des/r
Tandemvermittlungs-Verantwortlichen mitzuteilen;
i) jährlich die von der Stiftung erbetenen
statistischen Angaben über den Einsatz der Tandem-Methode zu
schicken;
j) zum Schutz vor NachahmerInnen das Symbol ®
oder Ó hinter dem Begriff TANDEM oder
eine Fussnote bei wissenschaftlichen Texten anzubringen;
k) die Werbung der übrigen Mitglieder und
Lizenzinhaber in ihren Räumen auszulegen und die Stiftung in ihren
Veröffentlichungen als für Neumitglieder- und
Lizenzinhaberinformation zuständige AnsprechpartnerIn zu nennen;
l) vor Aktivitäten in einer Stadt, wo es ein
anderes Mitglied/Lizenzinhaber gibt, diese zu informieren;
m) nicht zu versuchen, das Warenzeichen TANDEM
allein oder in Verbindung auf sich einzutragen;
n) keine Beteiligung an Firmen zu unterhalten,
die die obengenannten Pflichten verletzen.
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3.5 (Vertrag
TF/TI) Welche Rechte hat ein
Mitglied von 'Tandem International' ?
Die Mitglieder von 'Tandem International' dürfen
im Rahmen der Globallizenz von TI außerdem 'TANDEM + Name der
Stadt' als Firmenname verwenden. Ihre zusätzlichen Rechte und
Pflichten sind darüberhinaus in einem Vertrag geregelt, um der
gemeinsamen Geschichte gerecht zu werden.
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3.6 (Vertrag
TF/TI) Welche Pflichten hat ein
Mitglied von 'Tandem International' ?
Für TI-Mitglieder konkretisiert der Vertrag
TF/TI den sonstigen Lizenzinhabern vergleichbare Rechte
und Pflichten, wie
Rabatte, Erwähnung der Stiftung auf Homepage und Werbung usw. Der
Vertrag wird vor der Aufnahme in TI ausgehändigt und ist Teil der
Bedingungen, um TI-Mitglied zu werden.
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3.7 (Satzung:
21+22) Welche Arten von
Einrichtungen können Mitglied werden ?
Die bei der Gründung der Tandem-Stiftung in der
Satzung festgelegten Bedingungen sind im Laufe der Zeit teilweise
uminterpretiert worden. Ursprünglich galt für die damaligen
Vollmitglieder:
a) Rechtsform als gemeinnütziger oder nicht
gewinnorientierter Verein, oder Genossenschaft. Im Laufe der Zeit
wurde immer häufiger von der Ausnahmeregelung, dass in Ländern, wo
diese Rechtsform nicht besteht, die Vollversammlung mit 2/3-Mehrheit
andere Formen zulassen kann, Gebrauch gemacht, sodass auch Firmen
Mitglied geworden sind, die gewinnorientierte Selbstbeschäftigungs-
oder Familienbetriebe sind. Nach wie vor werden keine Schulen
aufgenommen oder lizensiert, wo das Management nicht aus LehrerInnen
besteht und nicht vor Ort in der Schule arbeitet (um zu erreichen,
dass die Tandem-Idee in den richtigen Händen bleibt)
b) mindestens vier Personen mit mindestens zwei
verschiedenen Sprachen, die ihre Anwesenheit im nächsten Jahr
garantieren (um Kontinuität und Interkulturalität zu sichern)
c) entsprechende pädagogische Linie mit
Verwendung von Tandem-Verfahren und interkulturellem Ansatz
d) Standort in einem nicht versorgten Gebiet (um
zu erreichen, dass alle potentiellen TandempartnerInnen über eine
Vermittlungszentrale laufen und so die grösstmöglichen
Vermittlungschancen haben; ausserdem steht dahinter auch eine
Marktaufteilung für Sprachkurse für AusländerInnen, weil sich die
Tandem-Schulen in einem Land keine Konkurrenz machen, sondern sich
ergänzen)
Durch Auflage des Stiftungsregisters des
Baskenlands können inzwischen nur öffentliche oder gleichgestellte
Einrichtungen, die nicht mit 'Tandem' für käufliche Sprachkurse
werben, Mitglieder sein, alle anderen können eine Lizenz bekommen.
Für die Mitgliedschaft in Tandem International
gelten zusätzliche Bedingungen, über die der/die
KoordinatorIn von TI informiert.
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3.8 (Satzung:
21+22) Können private Schulen
Mitglied werden ?
Sie können keine Mitglieder von Tandem Fundazioa
sein, aber Lizenzinhaber von Tandem Fundazioa, sowie Mitglieder von Tandem International.
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3.9 (Satzung:
21) Welche Nationalitäten
müssen im Team sein ?
Im Idealfall besteht das Team aus InländerInnen
und AusländerInnen, es gibt aber auch Schulen, wo nur
InländerInnen arbeiten, die dann Fremdsprachkenntnisse und
Auslandserfahrung haben sollten.
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3.10 (Satzung:
28) Kann eine neugegründete
Schule sofort unter dem Namen 'Tandem®' öffnen ?
Nur die Schulen, die Mitglieder von Tandem
International sind, können 'Tandem' und den Namen der Stadt
kombinieren. In der Praxis braucht das Aufnahmeverfahren einige
Monate, und wenn überhaupt keine Infrastruktur vorhanden ist, ist
es sehr unwahrscheinlich, dass die Aufnahme befürwortet wird.
So kommt es oft dazu, dass eine Schule mit einem
eigenen Namen beginnt, und dann den Namen 'Tandem + Stadt'
hinzufügt. Das ist billiger als eine Umbenennung.
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3.11 Wie ist das Verhältnis
von einzelner Einrichtung und "Zentrale" ?
'Tandem' hat keine übergeordnete 'Zentrale' wie
z.B. das Goethe-Institut, der British Council oder die Alliance
Française oder die verschiedenen Franchise-Ketten. Die Stiftung ist
für bestimmte Gemeinschaftsaufgaben zuständig und fungiert als
Ansprechpartner nach aussen, aber genau wie manche andere
Arbeitsgruppen ist sie eher eine Serviceeinrichtung für eine
Föderation als eine Leitung.
Die innere Struktur von TI definieren ihre
Mitglieder auf den jährlichen Vollversammlungen.
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3.12 Wie ist das Verhältnis
der einzelnen Länder und der Gesamtorganisation ?
Alle Fragen, die ein Land betreffen, werden dort
geregelt. Alle Fragen, die länderübergreifend sind, werden
international besprochen.
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3.13 (Satzung:
24) Was ist, wenn es in einer
Region/Stadt schon ein Tandem® gibt ?
Es gibt nur zwei Mitglieder in einer Stadt, wenn
das 'ältere' einverstanden ist und beide ihre
Vermittlungsdatenbanken zusammenlegen/koordinieren.
Lizenzinhaber haben kein Vetorecht gegen die
Neuaufnahmen in 'ihrer' Region, und die Entscheidung darüber trifft
das Plenum der Mitglieder oder der Vorstand. Aber auch hier wird von
der Stiftung darauf geachtet, dass die Vermittlung koordiniert wird.
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3.14 (Satzung:
24) Ist die Plenumsteilnahme
verbindlich ?
Für Mitglieder ja, für Lizenzinhaber nicht.
TI hat eigene Plenen mit eigenen Bestimmungen.
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4. Die LehrerInnen
4.1 Welche Qualifikation wird
verlangt ?
Da alle Einrichtungen arbeitsrechtlich
selbständig sind, bestimmen sie ihre Qualifikationsanforderungen
selbst. Meist ist es eine Mischung aus einschlägigem
Universitätsstudium und Lehrerfahrung.
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4.2 Welche arbeitsrechtliche
Beziehung besteht mit den LehrerInnen ?
Auch das liegt in der Hand der Einrichtungen, von
Vereinen mit ehrenamtlicher Arbeit über Einrichtungen mit
Honorarkräften, Genossenschaften, Selbstbeschäftigungs- und
Mittelbetriebe ist alles vertreten.
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4.3 Wie werden die LehrerInnen
bezahlt ?
Das richtet sich nach den ortsüblichen
Verhältnissen, da jedeR von seiner Einrichtung angestellt und
bezahlt wird. Dementsprechend müssen auch Bewerbungen nicht an die
Stiftung, sondern direkt an die Einrichtungen gerichtet werden.
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4.4 Wie funktioniert der
LehrerInnen-Austausch ?
'LehrerInnen-Austausch' wird bei TANDEM in einem
weiten Sinne verstanden, d.h. jemand kann zeitweilig bei einer
anderen Einrichtung arbeiten, auch wenn nicht direkt im selben
Zeitraum jemand von der anderen Einrichtung in seine/ihre kommt, um
ihn/sie zu ersetzen.
Wer daran interessiert ist, schreibt direkt an
die Einrichtung, wohin er/sie möchte. Die Arbeitsbedingungen sind
dabei immer die des Ortes, wohin er/sie geht.
In seltenen Fällen haben Schulen ausgemacht,
einen 1:1-Austausch zu machen und jeweils die Honorare für die
eigenen Angestellten aufrechtzuerhalten.
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5. Finanzfragen
5.1 Was kosten Kurse bei
Tandem-Schulen ?
Jede Schule bestimmt ihre Preise selbst, sie sind
auf den Webseiten zu finden, die über www.tandem-schools.com
erreicht werden. Dabei achten sie in manchen Ländern darauf, dass
sie nicht allzuweit auseinanderliegen.
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5.2 Wie ist die sonstige
Preisgestaltung ?
Auch die Preise für Unterkunft, Kulturprogramme
usw. werden schulintern festgelegt. Natürlich spielen die
örtlichen Verhältnisse eine grosse Rolle.
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5.3 Wie sind die Mitglieds-
oder Lizenzgebühren ?
Sowohl Mitglieder als auch Lizenzinhaber bezahlen im ersten
Jahr eine Aufnahmegebühr von 500 €. Für öffentliche Einrichtungen
und solche ohne kommerzielle Aktivitäten beträgt sie 200 €.
Bei Mitgliedern gilt diese Gebühr für das
laufende und die
folgenden vier Jahre. Dann kommt eine Verlängerungsgebühr von 450 € für
weitere fünf Jahre.
Bei Lizenzinhabern wird in jedem folgenden Jahr
eine Gebühr von 450 € fällig, für öffentliche Einrichtungen
und solche ohne kommerzielle Aktivitäten 200.
Mitglieder von TI zahlen einen Beitrag an
TI, das eine gemeinsame Lizenzgebühr an TF weiterleitet.
| Status |
1. Jahr |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
| Mitglied |
500 |
0 |
0 |
0 |
0 |
450 |
0 |
| Lizenz, kommerziell |
500 |
450 |
450 |
450 |
450 |
450 |
450 |
| Lizenz, öffentlich |
200 |
200 |
200 |
200 |
200 |
200 |
200 |
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5.4 Was ist das mit dem Rabatt
für neugegründete Schulen und "Dritte Welt"-Schulen ?
Für neugegründete Einrichtungen, die eine
Lizenz erwerben wollen, gibt es eine ermässigte Aufnahmegebühr (genaue aktuelle Höhe auf Anfrage).
Einrichtungen in "Dritte Welt"- und
devisenschwachen Ländern können bis zur Hälfte der Aufnahmegebühr in
Sach/Arbeitsleistungen, z.B. Übersetzungen 'bezahlen'.
zur nächsten Frage
5.5 Wie
hoch sind die Aufnahme-, jährlichen und sonstigen Kosten für Mitglieder oder Lizenzinhaber ?
Es entstehen folgende Kostenarten (die genaue
aktuelle Höhe wird auf Anfrage an obige Kontaktadresse zugeschickt):
TANDEM®-Mitgliedschaft (nur für
öffentliche Einrichtungen möglich)
1. Vorlaufkosten
1.1. Einführungskurs (verbindlich)
2-3 Tage im Präsenzverfahren nach
Voranschlag
oder
Fernlernen (Video, Texte, Email)
einschliesslich
2 Tutorisierungsstunden und Besuch im
Praxiszentrum
Preise
2. Aufnahmekosten
2.1. Aufnahmegebühr (einmalige Zahlung für 5 Jahre; 500 €
Sonderkonditionen für devisenschwache und 'Dritte Welt'-Länder)
3. Jährliche Zahlungen an die Stiftung
3.1. Jahresbeitrag (ab dem Jahr nach der
Aufnahme) 0 €
3.2. Verlängerungsgebühr im 6. Jahr 450 €
4. Jährliche Kosten im Zusammenhang mit dem Netz
4.1. Reise- und Unterkunftskosten zur
Plenumsteilnahme
TANDEM®-Lizenz (für alle
Einrichtungen möglich)
1. Vorlaufkosten
1.1. Einführungskurs (empfehlenswert, freiwillig)
2-3 Tage im Präsenzverfahren nach
Voranschlag
oder
Fernlernen (Video, Texte, Email)
einschliesslich
2 Tutorisierungsstunden und Besuch im Praxiszentrum
Preise
2. Aufnahmekosten
2.1. Aufnahmegebühr (einmalige Zahlung; Sonder- 500 €
konditionen für devisenschwache und 'Dritte
Welt'-Länder)
2.2. Aufnahmegebühr für öffentliche Einrichtungen und
solche
ohne kommerzielle
Aktivitäten
200 €
3. Jährliche Zahlungen an die Stiftung
3.1. Jahresbeitrag 450 €
3.2. Jahresbeitrag für öffentliche Einrichtungen und
solche
ohne kommerzielle
Aktivitäten
200 €
Wenn der Lizenzinhaber LernerInnen auf
Kommissionsbasis sendet oder bekommt, was möglich, aber keine
Bedingung ist:
4. Kommission, um LernerInnen zu erhalten
an die entsendende Schule 20 %
Tandem International hat darüberhinaus eigene
Beiträge, über die der/die KoordinatorIn
informiert.
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6. Marketing
6.1 Wer ist für Marketing
zuständig ?
Mit der am 10.3.2003 beschlossenen und am
7.11.2003 vertraglich gefassten Strukturreform des Tandem-Netzes und
den entsprechenden Satzungsänderungen wurde die Unterstützung des
Marketings der Schulen Aufgabe von Tandem International. Die
Stiftung beschränkt sich auf die Verteilung von Prospekten auf
Lehrerfortbildungen, Aufnahme in ihre Webs und Bekanntmachung der 'Tandem Community' in
Vorträgen usw.
Alle folgenden Angaben beziehen sich auf den
Stand vom Mai 2008, im Zweifelsfall gilt die Information, die
Tandem International gibt.
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6.2 Ist es möglich,
nur mit
von Tandem® geschickten LernerInnen zu 'überleben' ?
Manche Schulen bekommen die Mehrheit ihrer
LernerInnen aus dem Netz, manche haben in einigen Jahren niemanden
geschickt bekommen.
Unabhängig von genauen Ziffern, gibt es eine
immer stärkere Tendenz, dass die LernerInnen sich über Internet
direkt bei der Schule anmelden, die sie interessiert. Es wird immer
schwerer festzustellen, wo sie den Namen 'Tandem' zum ersten Mal
hörten oder lasen, in dem Sinne sind sie also nicht von einer
anderen Schule 'geschickt', sondern vom Prestige von Tandem
insgesamt 'angezogen' worden.
In jedem Fall sollte sich niemand auf die von
anderen Tandemschulen geschickten LernerInnen verlassen oder sich
nur deshalb Tandem® anschliessen.
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6.3 Darf eine Schule
LernerInnen vor Ort suchen, und aus dem Ausland bekommen ?
Sie darf es nicht nur, sondern sie sollte es
unbedingt tun. Eine Schule kann nur überleben, wenn sie einen
breiten KundInnenstamm für Fremdsprachen vor Ort hat, und
zur Reisezeit viele AusländerInnen kommen, um die Landessprache zu
lernen.
zur nächsten Frage
6.4 Gibt es Marktstatistiken
von Tandem®?
Bei Tandem Fundazioa sind nur bis 2002 Daten
vorhanden, danach wurden alle Marketingfragen an TI übergeben.
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6.5 Wieviel LernerInnen pro
Jahr garantiert Tandem®?
Niemand bei Tandem kann eine solche Garantie
übernehmen.
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6.6 Gibt es
eine gemeinsame
Marketing-Information beim Start ?
Im Einführungskurs ist eine kurze Einführung
ins Marketing und die Besonderheiten des Kursverkaufs über die
übrigen Einrichtungen enthalten.
Ansonsten ist es für Neulinge empfehlenswert,
auch eine Betriebsberatung oder Starthilfeagentur in Anspruch zu
nehmen, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist.
Oft lassen sich auch Subventionsprogramme für
ExistenzgründerInnen im eigenen Land einsetzen.
Tandem International bietet ein eigenes
gemeinsames Marketing.
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6.7 Gibt es ein gemeinsames
Logo ?
Ja, die grün-lila Spirale, die von Benno Simma
aus Bozen/Bolzano für alpha&beta
entworfen wurde. Sie wird von den TF-Mitgliedern und Lizenzinhabern (mit 'fundazioa' in
einer Wolke) und den TI-Mitgliedern (ohne 'fundazioa', neben einem
eigenen ähnlichen TI-Logo) verwendet.
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6.8 Ist die Teilnahme an
gemeinsamen Broschüren Pflicht ?
Nein, sie ist freiwillig, wobei in manchen
Ländern eine starke Tradition bestand, dass sich alle am
gemeinsamen Prospekt beteiligten (Deutschland, Spanien). Manchmal gibt es einen gemeinsamen Prospekt von Tandem International
insgesamt.
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6.9 Wie ist das mit den Kosten
für Anzeigen ?
In manchen Ländern werden Anzeigenkampagnen
aufgeteilt, oder reihum alle Schulen in Kleinanzeigenserien
erwähnt, um Kontinuität bei geringen Kosten herzustellen.
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6.10 Wie läuft der Verkauf im
Ausland über die einzelnen Tandem-Schulen ?
Jede Schule versorgt alle anderen mit ihren
Prospekten für InteressentInnen, und einer Mappe mit Fotos der
Schule, Angaben zur Stadt, Anreisebeschreibungen usw, die im
Sekretariat eingesehen werden kann und die Beratung erleichtert.
Wenn jemand über eine Tandemschule in
seinem/ihren eigenen Land einen Kurs im Ausland reservieren will,
zahlt er ihr die Kommission und die Schule teilt es der im Ausland
mit. Die Schule im Ausland wiederum schickt eine Bestätigung an
den/die InteressentIn, mit Durchschlag an die vermittelnde Schule.
In manchen Städten kommt die Wohnungsadresse gleich mit, in anderen
wird sie nach Ankunft ausgeteilt.
Als Einschreibformular werden die verwendet, die
im Prospekt der jeweiligen Schule sind, es gibt kein einheitliches.
Wenn der/die KursteilnehmerIn den Kurs nicht
antritt, wird die Kommission zur Entschädigung an die Schule im
Ausland weitergegeben.
Zunehmend mehr Buchungen laufen über das zentrale Web www.tandemshop.com
, auf dem nur die TI-Schulen enthalten sind.
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6.11 Wie wirbt man in der
eigenen Stadt für die Tandem-Schulen im Ausland ?
Da die Angebote der Tandem-Schulen im allgemeinen
konkurrenzlos günstig sind, und das bei kleinen Klassen, ist die
Werbung sehr einfach. Manche Schulen sind auf diese Weise in ihrer
Region zu bekannten Agenturen für Sprachkurse im Ausland geworden,
andere sind weniger aktiv oder können es in manchen Ländern aus
rechtlichen Gründen nicht sein.
Ein besonders geeignetes Werbemittel ist die
Stipendienvergabe. Da die Erfahrung zeigt, dass in manchen Monaten
Kurse stattfinden, die nicht ganz voll sind, werden die restlichen
Plätze unter den Schulen als Stipendien weitergegeben, die dann
jede Schule in ihrer Stadt öffentlich anbieten und durch Los oder
nach anderen Kriterien vergeben kann.
Ab 2009 gibt es ein Stipendienprogramm
von Tandem Fundazioa.
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6.12 Wie ist das mit der
Internetpräsenz ?
Es gibt fünf im Zusammenhang mit Tandem wichtige
Webs:
als Wegweiser zu den Angeboten von
Tandem-Stiftung, Tandem International und den eTandem-Projekten
als Einstieg in die 'Tandem Community', ein
Treffpunkt für alle Tandem-NutzerInnen
hauptsächlich zur LehrerInnenfortbildung
hauptsächlich zur Sprachkurswerbung
aus EU-subventionierten eMail-Tandemprojekten
entstanden, bietet er sowohl Material für LehrerInnen als auch eine
kostenlose eTandem-Vermittlung für SchülerInnen und StudentInnen
an.
Darüberhinaus bringt eine Internetrecherche
zahlreiche andere Adressen zutage, z.B. www.dfjw.org
und www.ofaj.org vom
Deutsch-Französischen Jugendwerk.
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6.13 Muss man alle anderen
Schulen auf der eigenen Homepage erwähnen ?
Nach der Satzung aus der vor-Internet-Zeit
mussten die Schulen im selben Land in den Prospekten erwähnt
werden, sodass jede Schule Werbung für die übrigen machte.
Traditionell wurden alle Schulen auf der ganzen Welt erwähnt, was
ein eindrucksvolles Bild von der Grösse des Tandem-Netzes gab.
Mit dem wachsenden Einsatz von Webs wird die
Erwähnung durch ein paar zentrale Links gelöst:
1) da das Netz über keine zentrale
Reservierungseinrichtung verfügte, und viele Kursanfragen
irrtümlich an die Stiftung laufen, ist es für Mitglieder und
Lizenzinhaber sinnvoll, als erstes einen Link "Alles über
TANDEM" zu www.tandemcity.info
führen zu lassen
2) wenn sie das nicht tun, müssen alle
Einrichtungen aus markenrechtlichen Gründen zumindest www.tandemcity.info,
und die Adresse der Stiftung mit dem ® auf der Homepage wiedergeben.
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6.14 Gibt es Linktausch
zwischen den Tandem-Schulen ?
Zwischen manchen Regionen (Lateinamerika und
Spanien) gibt es ausserdem gegenseitige Erwähnungen, damit die
InteressentInnen auf einen Blick sehen, in wieviel Ländern sie eine
Sprache lernen können.
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7. Sonstiges
7.1 Kann Tandem®
Referenzen angeben, um eine direkte Information zu erleichtern ?
Jede Tandemeinrichtung ist Referenz für die
anderen. Die Aufnahme von neuen Mitgliedern und Vergabe von Lizenzen
wird von der Stiftung betreut und von dort kommen alle notwendigen
Informationen, aber es steht jedem Interessenten frei, seinen
Eindruck durch einen Besuch bei einer Tandemeinrichtung abzurunden.
Tandem International verfügt ebenfalls über ein
System zur Suche und Betreuung neuer Mitglieder.
Die Erfahrung zeigt ohnehin, dass die meisten
Einrichtungen sich zum Eintritt/Lizenzerwerb entschlossen, nachdem
sie einige Monate Kontakte zu einer Einrichtung hatten, die schon in
Tandem® ist.
Bitte fragen Sie die Stiftung nach einer Referenz
in Ihrer Nähe oder suchen Sie sich eine aus der Mitglieder- und
Lizenzinhaber-Liste auf diesem Web heraus.
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7.2 Wer unterschreibt den
Aufnahme/Lizenzantrag ?
Die vertretungsberechtigte(n) Person(en).
Bei Einrichtungen wie z.B. Universitäten braucht
das nicht unbedingt der/die RektorIn zu sein, auch ein Fachbereich
oder Institut kann selbständig eintreten, und sein/e LeiterIn
unterschreiben. Das Ganze kann auch als 'Lehrmaterialgebühr'
fakturiert und gebucht werden.
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7.3 Wohin wendet sich jemand,
der in einer Tandem-Einrichtung arbeiten will ?
Entsprechend dem in 4.2 Gesagten, direkt an die
jeweilige(n) Einrichtung(en).
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7.4 Können die
Tandem-Einrichtungen Austauschprogramme für andere organisieren ?
Aufträge, Austauschprogramme zu organisieren,
werden oft von anderen Einrichtungen an Tandemeinrichtungen in der
Nähe vergeben und honoriert.
Wenn es sich um eine innovative Aufgabenstellung
mit Pilotcharakter handelt, wie z.B. eine internationale
Jugendbegegnung mit 11 Sprachen, kann auch eine Anfrage bei der
Stiftung sinnvoll sein.
Dagegen vermitteln weder die Schulen noch die
Stiftung individuelle Austauschpartnerschaften, dafür wurden die
Tandem-Agentur beim Tandem-Server Bochum geschaffen
(siehe 6.12).
Einen Überblick über weitere Fundstellen für
Austausch gibt
www.tandemcity.info/formacion/de30_tandem-partnerschaften.htm
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7.5 Vermitteln die
Tandem-Einrichtungen Briefpartnerschaften ?
Hier gilt Ähnliches wie in 7.4, die Tandem-Agentur
vermittelt
eMail-Partnerschaften. Wahrscheinlich werden Tandemschulen Anfragen
wegen Briefpartnerschaften aushängen, können sich aber nicht
weiter um die Vermittlung und Betreuung kümmern. Am einfachsten ist
aber die Suche auf eigene Faust in www.palabea.net
.
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Tandem-Materialien-Katalog
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